Die gesetzliche Krankenkasse sieht folgende Vorsorgeleistungen vor:
Bis dem vollendeten 20. Lebensjahr die Erhebung der Vorgeschichte, ggf. Spiegeleinstellung des Muttermundes, den Abstrich vom Muttermund (PAP Abstrich) und die gynäkologische Tastuntersuchung, Chlamydien Screening, Verhütungsberatung
Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr die Erhebung der Vorgeschichte, die Spiegeleinstellung des Muttermundes, den Abstrich vom Muttermund (PAP Abstrich) und die gynäkologische Tastuntersuchung, Chlamydien Screening und Verhütungsberatung bis dem vollenden 25. Lebensjahr.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, zusätzlich die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten.
Neu ab 1.1.2020!!! Ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre eine kombinierte Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung (PAP-Abstrich und HPV-Test) Wichtig! Sie haben auch ab 35 Jahren weiter Anspruch auf die jährliche gynäkologische Routineuntersuchung als Kassenleistung.
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, zusätzlich eine Untersuchung des Enddarms.
Ab dem Alter von 50 Jahren bis Ende des 70. Lebensjahres, zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie im Rahmen des deutschlandweiten Mammographie-Screenings. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre einen Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl.
In der Schwangerschaft sehen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Vorsorgeleistungen vor:
Bei unauffälliger Schwangerschaft bis zu 31 + 6 SSW regelmäßige Kontrollen alle vier Wochen und ab der 32 + 0 SSW regelmäßige Kontrollen alle zwei Wochen sowie drei Ultraschalluntersuchungen in der
08 + 0 bis 11 + 6 SSW
18 + 0 bis 21 + 6 SSW
28 + 0 bis 31 + 6 SSW